Die Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hat erhebliche Unsicherheit verursacht und Risiken für Arbeitgeber begründet. Gemäß § 19 MiLoG kann ein Verstoß gegen das MiLoG neben Bußgeldern auch zum Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren um öffentliche Aufträge führen.
Ferner schafft auch die Verpflichtung der Einbeziehung von Unterlieferanten erhebliche Unsicherheit und verursacht dadurch Ressourcenverschwendung innerhalb der Organisationen. Hierzu zählt auch das Ausfüllen von Kundenfragebögen. In diesen versuchen Kunden sich über eine Freistellungsklausel der Haftung zu entziehen und schlimmer kombinieren Kunden damit eigene Vertragsstrafen von 5.000 Euro oder mehr.
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